Steuerberater im Allgemeinen sind mehr oder weniger ausschliesslich auf die richtige Bilanzierung der Buchhaltung ausgebildet. Jedoch haben wir uns auf
Internationales Steuerrecht spezialisiert und können durch unser Wissen jegliche
Fallstricke vermeiden. "Entscheidend ist weniger was Sie verdienen, sondern viel mehr was Sie danach behalten!"
Euer Thomas Hofmann
Ich habe eine Coaching und Consulting Firma im Bereich Dating. Ich hatte eine sehr hohe Steuerlast in Österreich und als Coach sehr wenige Ausgaben.
Ich sehe das Woche für Woche, wenn ich mit der Buchhaltung von GO EU Kontakt bin, dass es nach wie vor gut funktioniert.
Ich bin Influecerin und die Gründerin von Slim Shape X. Meine Firma produziert figurformende Fit- und Swimwear.
Die gesamte Firmengründung konnte wirklich online erledigt werden. Man merkt dass bei einem familiengeführtem Unternehmen jeder sich auf den Anderen verlassen kann.
Paul Bachmann, E-Commerce
Ich habe mit einem Kleinunternehmen gestartet und bin bis ca. 60.000€ Umsatz im Jahr von der Umsatzsteuer befreit.
Kurze Rechnung: knapp 5.000€ Umsatz monatlich = keine MwSt. ausweisen oder abführen. Ergibt einen Jahresumsatz von 60.000€ und diesen mit 1% versteuert = 600€ Steuern gezahlt!
In all den Jahren als Steuerfachangestellte haben wir so viele Firmen im Ausland begleitet.
Das es in Rumänien niedrigere Kosten, niedrige Steuern und die Konformität gibt, weiterhin in Deutschland zu leben, war für mich der Entschluss gefasst.
Robert Hernandez, Verkaufstrainer
Für alle Online-Unternehmer, die wegen ihrer Tätigkeit ohnehin wenig absetzen können, ideal! Die Kombination machts. Im Heimatland (Deutschland, Österreich) Kosten absetzen und den Gewinn schmälern. Im Quellenland
Gewinne laufen lassen, da auf den Umsatz besteuert wird - und zwar im Bestfall nur mit 1%.
Nadine Zabek, Gebärdendolmetscherin
Meine Arbeit erstreckt sich auf 70 Std. die Woche. Sonderlich viel kann ich nicht von der Steuer absetzen, da das Einkommen auf meiner Eigenleistung beruht. Ich kann bis zu 1.5 Mio. EUR im Jahr Gewinn machen -
jedoch kann meine Steuerlast nie 15.000€ bzw. 1% Steuern überschreiten. Ein sehr beruhigendes Gefühl.
Fabian Müller, Dropshipping + digitale Produkte
Jeden Tag Regularien, Abmahnungen, Kunden Drohungen und zu hohe Rücksendequote in Deutschland haben mich fast zur Geschäftsaufgabe gezwungen. Durch das 1% Modell spare ich Unsummen an Steuern, bin um Welten profitabler,
deutlich geringere Rücksendequote, keine Abmahnungen und keine Unternehmer-unfreundliche-Gängeleien mehr.
12 Tipps um Deine Steuerlast zu senken
Nun zu den 3
Besonderheiten:
1. Firmenanschrift mit
Mietvertrag
Bereitstellung einer Firmenanschrift
mit echten Mietvertrag, in dessen
die Räume ausgewiesen werden. D.h.
ein substanzielles Dokument, das
eben keinen Briefkastenfirmen
Charakter inne hat und echte
Substanz aufweist.
2. Firmengründung komplett
aus der Ferne ohne jeglichen
Notar Termin vor Ort
Dank unser jahrelangen Expertise und
Netzwerk ist es uns gelungen einen
hochrangigen Anwalt in Rumänien mit
notarieller Befugnis für uns zu
gewinnen. Diesen Abschnitt der folgt
gerne separat drehen bzw. neu
ansetzen mit trauriger Musik. Da
hier ein Einblick gegeben werden,
wie man es schlechter macht als bei
GO.
Normalerweise ist für eine Gründung
einer rumänischen Firma ein Notar
Termin in einem Notariat vor Ort in
Rumänien, oder alternativ in
Deutschland, Österreich oder Schweiz
inkl. vereidigten Dolmetscher vor
Ort notwendig. (Der Dolmetscher muss
nur von der rumänischen Botschaft
gestellt werden. Es können Wochen
vergehen bis Dolmetscher und Notar
für einen Termin abgestimmt sind.)
In DE, AT und CH ist die notarielle
Beurkundung noch zusätzlich mit
einer Apostille seitens des
Amtsgericht zu versehen.
Unser hochrangiger Anwalt mit
notarieller Befugnis ersetzt
jeglichen Notar Termin vor Ort, d.h.
es ist kein Besuch eines Notars in
DE, AT und CH notwendig, sowie auch
keine Anreise nach Rumänien für die
gesamte Firmengründung.
Dieser Vorgang ist normalerweise nur
Diplomaten vorbehalten ist: Ein
Notar Termin erfolgt digital via
Video Konferenz.
Anmerkung: In Sonderfällen kann das
Land Rumänien zusätzlich eine
Selbstauskunft über etwaige Schulden
bei Finanzämtern und Vorstrafen
notariell beglaubigt verlangen.
Dieses einseitige Dokument kann
ebenfalls online bzw. digital
beglaubigt werden.
Kurzum: Für die gesamte
Firmengründung ist keine Anreise
nach Rumänien notwendig und als
Besonderheit kein einziger
physischer Notar Termin vor Ort.
3. Langfristig gut
betreut
Blicken wir nun auf unsere
langjährige Erfahrung zurück:
Einer der grössten Tücken die uns in
der Anfangszeit vor vielen Jahren in
Rumänien beschert wurde, war die
schlechte Betreuung der Buchhaltung
und die damit einhergehende
steuerlicher Abwicklung. Wir hatten
bei zahlreichen namhaften rum.
Steuerkanzleien Mandatschaften
abgeschlossen. Das Ergebnis war
durchwegs nahezu katastrophal.
Ein oberster Chefbuchhalter hätte es
sicher auch ganz gut hinbekommen,
jedoch gerät man aufgrund von
niedriger Lohnstruktur in fast allen
Fällen an angestellte Buchhalter die
nicht genügend Ahnung haben und
gravierende Fehler machen. Dies mag
nicht böse gemeint sein, jedoch
kommt es einem am Ende immer sehr
teuer zu stehen.
Wir von GO EU können behaupten einen
staatlich registrierten
Steuerberater in Rumänien unser
Eigen zu nennen, der fast
ausschliesslich für unsere Mandate
agiert und wirklich internationales
Steuerrecht versteht, sowie proaktiv
über Steueränderungen informiert und
strategisch den eigenen
Firmenfahrplan gemeinsam mit unseren
Mandanten fährt.
Fast jedes mittelgrosse Unternehmen
hat weitere Firmen Ableger im
Ausland, ob in der EU oder
ausserhalb. Weitere Betriebsstätten
in Österreich, Deutschland, Italien,
Spanien, etc. - und eben auch in
Rumänien.
Wie wäre es würden diese Firmen in
beiden Ländern doppelt Steuern
zahlen? Es würde sich keiner leisten
können.
Eine Firmengründung innerhalb der EU
ist ein gewöhnlicher Vorgang und
findet tagtäglich tausendfach statt.
Ebenso in der Form, dass der
Lebensmittelpunkt und Wohnort des
Gründers nicht im Gründungsland
liegt - sondern im Heimatland.
Eine Gründung stellt kein Problem
dar. Für die steuerlicher
Anerkennung seitens des heimischen
Finanzamts ist zu erwähnen, dass das
Ganze auf dem
Doppelbesteuerungsabkommen beruht.
Werden dessen Richtlinien eingehalten
so steht auch einer Anerkennung
nichts im Wege. Diese Vorgehensweise
wird von hundert tausenden
Unternehmen genauso umgesetzt. Ein
gewöhnlicher Vorgang und kein
Graubereich.
Die EU-Niederlassungsfreiheit macht
es möglich sein Unternehmen im
EU-Ausland zu gründen und dort
Steuern zu zahlen – solange sich der
Geschäftssitz auch tatsächlich in
diesem Land befindet, sprich
Substanz herrscht.
Um eine Anerkennung der rumänischen
Firma seitens des heimischen
Finanzamts dauerhaft zu halten, gilt
der Leitsatz: Das Gegenteil einer
Briefkasten Firma aufbauen. Damit
gemeint ist der Aufbau von Substanz.
Die Ämter erwarten im ersten oder
gar zweiten Gründungsjahr jedoch
keine riesengrossen Büro
Räumlichkeiten und eine Heerschar an
festangestellten Mitarbeitern.
Substanz ist ein stetig wachsender
Zustand. Jeder fängt Mal und das ist
auch den Behörden bewusst. Es gilt
seine Firma inkl. Büro nach und nach
zu vergrössern, sowie die Anstellung
von Mitarbeitern als geschäftliche
Oberleitung am Firmensitz.
Eine Anstellung eines
Festangestellten (Mindestgehalt
ab 600 EUR brutto monatlich) hat
3 Vorteile:
1. Das Lohnniveau in Rumänien
ist ca. 3 Mal günstiger als am
Beispiel von Deutschland.
Dies bedeutet man
stellt gut ausgebildetes Personal zu
einem Drittel des Preises ein –
wobei Angestellte auch eine echte
Wertschöpfung leisten.
2. Durch Anstellung der
geschäftlichen Oberleitung mit
ausgewiesenen Gehalt, steht für
die Anerkennung durch Ämter
nichts mehr im Weg
3. Als Belohnung darf man, ab
einem Mitarbeiter, in Rumänien
nur 1% Steuern zahlen auf die
gesamten Firmenumsätze. Also
fast tax free.
Das Ziel eines jeden Unternehmers
sollte ja sein mit seiner Firma
stetig zu wachsen. Substanz Aufbau
spiegelt ja eigentlich nur einen
natürlichen Wachstumsprozess wieder.
Der Unterschied ist nur, dass man
sich Angestellte sowie den laufenden
Geschäftsbetrieb, aufgrund der
geringen Steuerlast, auch leisten
kann.
Wir sagen besser geht es kaum – man
schlägt 3 Fliegen mit einer Klappe.
Eine Firmengründung ist komplett aus
der Ferne möglich.
Normalerweise müssen 2 Notar Termine
in Deutschland/Österreich/Schweiz
vor Ort in Ihrer Stadt vereinbart
werden. Bei den Notar Terminen ist
dann ein vereidigter Dolmetscher von
der rumänischen Botschaft
verpflichtend.
NUR BEI GO EU:
Wir haben einen hochrangigen Anwalt
mit notarieller Befugnis der einen
Notar Termin vor Ort ersetzt, d.h.
die gesamte Gründung kann ohne
Anreise aus der Ferne erfolgen.
Nachdem Ihre Firma gegründet wurde,
empfehlen wir allerdings einmalig
eine Anreise nach Bukarest,
Rumänien, um eine Kontoeröffnung bei
einer rumänischen Bank in Auftrag zu
geben.
Eine Kontoeröffnung bei einer rum.
lokalen Bank ist in der Regel aus
der Ferne nicht möglich. Verbinden
Sie Ihrem Aufenthalt und nehmen Ihre
Firmendokumente im Original mit und
lernen uns und unseren Steuerberater
kennen.
Aufgrund unseres Netzwerks sind wir
mit Bankdirektoren in Rumänien
persönlich bekannt.
Ausschliesslich bei GO
EU:
Wir bereiten eine zeitlich ablaufende
Prokura vor, um einen unserer
Mitarbeiter zu beauftragen, das
Firmenkonto in Ihrem Namen für Sie
vor Ort zu eröffnen. Jegliche Rechte
der Konto-Nutzung für unseren
Mitarbeiters werden in der Prokura
ausgeschlossen. Diese erlischt nach
4 Wochen vollends. Dieser Vorgang
kann ebenfalls online notariell
beglaubigt werden. Nach
Kontoeröffnung senden wir Ihnen alle
Kontounterlagen inkl. Bankkarten und
Online Banking zu.
Rumänien ist ein EU Vollmitglied und
unterliegt der europäischen
Bankenaufsicht.
Auch internationale Grossbanken wie
ING Diba und der Sparkassen Verbund
in Rumänien namens BCR hat dort Ihre
Ableger.
Es gilt die Gesetzliche
Einlagensicherung: Die Einlagen der
Kunden sind über den von der
rumänischen Zentralbank genehmigten
Bank Deposit Guarantee Fund (FGDB)
abgesichert.
Anerkennung ist ein dehnbarer Begriff. Es ist völlig legitim und legal eine Firmen-Niederlassung in einem europäischen Land zu eröffnen und zu führen – aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU. Derartige Firmen-Eröffnungen finden tagtäglich zu tausendfach durch kleine, mittelständische und grosse Unternehmen statt. Entscheidend ist die Anerkennung des Doppelbesteuerungsabkommens bzw. Vermeidung der Doppelbesteuerung in den beiden Ländern.
Das DBA ist ein bilaterales Abkommen zwischen 2 Ländern. Um nun nur auf in der „ausländischen Firma“ erzielten Einkünfte Steuern zu zahlen, muss man sich im Katalog des Abkommens wiederfinden - d.h. die Tätigkeit der Firma oder der natürlichen Person. Sehr viele Dienstleistungen und Handelsarten fallen darunter bzw. sind von der doppelten Besteuerung befreit.
Ja, das ist auch möglich – jedoch in der Praxis sehr schwer umsetzbar. Es muss ein echter Geschäftsbetrieb in dem jeweiligen Staat fernab der Heimat stattfinden, wie alle Geschäftsführer Meetings und Entscheidungen, Büro, etc.
So schreibt es der Gesetzgeber vor. Ist dies nicht der Fall so wird die „Auslandsfirma“ nur als Betriebsstätte gesehen und das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland.
Daher ist es um ein Vielfaches einfacher eine ebenfalls in der EU ansässige Firma zu begründen, so dass diese auch nur im Gründungsland Steuern zahlt und nicht in Deutschland.
Zusätzlich erweckt eine EU Firma beim heimischen Finanzamt keinerlei Aufsehen – im Gegensatz zu einer Dubai Offshore Firma.
Der schlecht möglichste Fall der eintreten kann ist, das die Doppelbesteuerung anfällt – d.h. Ich zahle auf die Einkünfte nicht nur im Quellenstaat, sondern auch im Heimat- bzw. Wohnsitzland (im Beispiel Deutschland) zusätzlich Steuern.
Die Auslands-EU-Firma sollte dem Finanzamt im Wohnsitzland (DE) von Anfang an mitgeteilt werden. Ist dies der Fall sind keine Komplikationen mit der heimischen Finanzbehörde zu erwarten. Derartige EU-Firmengründungen sind Usus und finden tagtäglich zu 1000-fach statt. Bis dato hat eine Anerkennung beim heimischen Finanzamt bei all unseren Klienten erfolgreich geklappt.
Ja, das ist sogar möglich! Das wird auch häufiger genutzt als Du denkst. Da aber ein solcher Antrag sehr aufwändig und kostspielig ist, aufgrund dessen das die Stundensätze der Finanzamt Mitarbeiter zzgl. Gebühren übernommen werden müssen, empfiehlt sich dies erst aber einer gewissen Unternehmensgrösse. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Deloitte, PWC, EY und KPMG ist dies an der Tagesordnung.
Jedoch Achtung! Es handelt sich lediglich um eine Firmen Niederlassung in einem EU Land und keine Steuerkonstrukte. Werden ein paar Dinge beachtet, so steht einer Anerkennung auch ohne Antrag überhaupt gar nichts im Weg! Das Worst-Case-Szenario haben wir in der vorherigen Frage geklärt und ist harmloser als Du vielleicht vermutest – nämlich in 2 Ländern Steuern zahlen anstatt in nur einem – ohne Konsequenzen oder in irgendeiner Form beim Finanzamt gebrandmarkt zu sein. Bis dato hat eine Anerkennung beim heimischen Finanzamt bei all unseren Klienten ausnahmslos erfolgreich geklappt.
Seit Konzernen die Null-Steuerländer der Karibik versperrt sind, entdecken sie verstärkt Europas Niedrigsteuerländer. Deutschland verliert deswegen im Steuerwettbewerb weiter. Lesen Sie
hier den ganzen Artikel und vom 12.07.2019 auf handelsblatt.com.
Steuerskandal: "Die EU ist ein Steuerparadies für Großkonzerne"
Multinationale Unternehmen zahlen fast nirgendwo in Europa den vollen Steuersatz. Grüne fordern Reaktion von Deutschland.
Zu lesen auf Lausitzer Rundschau vom 22.01.2019.
"Deutschland und die Steueroasen in der EU"
Nur die anderen sind böse, obgleich die Abwärtsbewegung der Unternehmensbesteuerung in der EU Steuerparadiese überflüssig machen könnte. Der
Artikel von Heise zu sehen auf heise.de
Die neusten Steuersätze für das Jahr 2024 - alle Steuerarten im Überblick -
ergänzt mit Steuer Spar Tipps zu jeder Steuervariante. Der grosse Report zu Körperschafts-,
Einkommens- und Umsatzsteuer.
Die Top 5 Tipps Steuern zu sparen werden mit einem Beispiel erklärt:
Mehr als 80% Steuern sparen im Ausland gegenüber Deutschland für Unternehmer und Selbständige.
Wusstest Du das über 80% aller Offshore Firmen nach einem Jahr wieder schliessen? Welche Fehler solltest Du bei einer Offshore Firmengründung vermeiden?
Oft sind EU Nachbarländer die bessere Wahl.
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Sonderfall Rumänien: Die Umsatzhöhe beträgt, je nach Wechselkurs von rum. LEI in EUR,
derzeit ca. 60.000€ jährlich, um von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Unsere 5 besten Tipps eine Wohnung / Haus renovieren am Beispiel einer vermieteten Immobilie. Planung, Kosten, Checkliste, Ideen, Vorher Nachher, Komplettsanierung, etc.