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Firma im Ausland gründen Steuern sparen? Steuerberater im Allgemeinen sind mehr oder weniger ausschliesslich auf die richtige Bilanzierung der Buchhaltung ausgebildet. Jedoch haben wir uns auf Internationales Steuerrecht spezialisiert und können durch unser Wissen jegliche Fallstricke vermeiden. "Entscheidend ist weniger was Sie verdienen, sondern viel mehr was Sie danach behalten!" Euer Thomas Hofmann
 
 
Ich habe eine Coaching und Consulting Firma im Bereich Dating. Ich hatte eine sehr hohe Steuerlast in Österreich und als Coach sehr wenige Ausgaben. Ich sehe das Woche für Woche, wenn ich mit der Buchhaltung von GO EU Kontakt bin, dass es nach wie vor gut funktioniert.
Ich bin Influecerin und die Gründerin von Slim Shape X. Meine Firma produziert figurformende Fit- und Swimwear. Die gesamte Firmengründung konnte wirklich online erledigt werden. Man merkt dass bei einem familiengeführtem Unternehmen jeder sich auf den Anderen verlassen kann.
Ich habe mit einem Kleinunternehmen gestartet und bin bis ca. 60.000€ Umsatz im Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Kurze Rechnung: knapp 5.000€ Umsatz monatlich = keine MwSt. ausweisen oder abführen. Ergibt einen Jahresumsatz von 60.000€ und diesen mit 1% versteuert = 600€ Steuern gezahlt!
In all den Jahren als Steuerfachangestellte haben wir so viele Firmen im Ausland begleitet. Das es in Rumänien niedrigere Kosten, niedrige Steuern und die Konformität gibt, weiterhin in Deutschland zu leben, war für mich der Entschluss gefasst.
Für alle Online-Unternehmer, die wegen ihrer Tätigkeit ohnehin wenig absetzen können, ideal! Die Kombination machts. Im Heimatland (Deutschland, Österreich) Kosten absetzen und den Gewinn schmälern. Im Quellenland Gewinne laufen lassen, da auf den Umsatz besteuert wird - und zwar im Bestfall nur mit 1%.
Meine Arbeit erstreckt sich auf 70 Std. die Woche. Sonderlich viel kann ich nicht von der Steuer absetzen, da das Einkommen auf meiner Eigenleistung beruht. Ich kann bis zu 1.5 Mio. EUR im Jahr Gewinn machen - jedoch kann meine Steuerlast nie 15.000€ bzw. 1% Steuern überschreiten. Ein sehr beruhigendes Gefühl.
Jeden Tag Regularien, Abmahnungen, Kunden Drohungen und zu hohe Rücksendequote in Deutschland haben mich fast zur Geschäftsaufgabe gezwungen. Durch das 1% Modell spare ich Unsummen an Steuern, bin um Welten profitabler, deutlich geringere Rücksendequote, keine Abmahnungen und keine Unternehmer-unfreundliche-Gängeleien mehr.
1. Firmenanschrift mit Mietvertrag
Bereitstellung einer Firmenanschrift
mit echten Mietvertrag, in dessen
die Räume ausgewiesen werden. D.h.
ein substanzielles Dokument, das
eben keinen Briefkastenfirmen
Charakter inne hat und echte
Substanz aufweist.
2. Firmengründung komplett aus der Ferne ohne jeglichen Notar Termin vor Ort
Unser hochrangiger Anwalt mit notarieller Befugnis ersetzt jeglichen Notar Termin vor Ort, d.h. es ist kein Besuch eines Notars in DE, AT und CH notwendig, sowie auch keine Anreise nach Rumänien für die gesamte Firmengründung.
3. Langfristig gut betreut
Wir von GO EU können behaupten einen staatlich registrierten Steuerberater in Rumänien unser Eigen zu nennen, der fast ausschliesslich für unsere Mandate agiert und wirklich internationales Steuerrecht versteht, sowie proaktiv über Steueränderungen informiert und strategisch den eigenen Firmenfahrplan gemeinsam mit unseren Mandanten fährt.
Fast jedes mittelgrosse Unternehmen hat weitere Firmen Ableger im Ausland, ob in der EU oder ausserhalb. Weitere Betriebsstätten in Österreich, Deutschland, Italien, Spanien, etc. - und eben auch in Rumänien.
Eine Firmengründung innerhalb der EU ist ein gewöhnlicher Vorgang und findet tagtäglich tausendfach statt.
Ebenso in der Form, dass der Lebensmittelpunkt und Wohnort des Gründers nicht im Gründungsland liegt - sondern im Heimatland.
Die EU-Niederlassungsfreiheit macht es möglich sein Unternehmen im EU-Ausland zu gründen und dort Steuern zu zahlen – solange sich der Geschäftssitz auch tatsächlich in diesem Land befindet, sprich Substanz herrscht.
Um eine Anerkennung der rumänischen Firma seitens des heimischen Finanzamts dauerhaft zu halten, gilt der Leitsatz: Das Gegenteil einer Briefkasten Firma aufbauen. Damit gemeint ist der Aufbau von Substanz. Die Ämter erwarten im ersten oder gar zweiten Gründungsjahr jedoch keine riesengrossen Büro Räumlichkeiten und eine Heerschar an festangestellten Mitarbeitern.
Substanz ist ein stetig wachsender Zustand. Jeder fängt Mal und das ist auch den Behörden bewusst. Es gilt seine Firma inkl. Büro nach und nach zu vergrössern, sowie die Anstellung von Mitarbeitern als geschäftliche Oberleitung am Firmensitz.
1. Das Lohnniveau in Rumänien
ist ca. 3 Mal günstiger als am
Beispiel von Deutschland.
Dies bedeutet man
stellt gut ausgebildetes Personal zu
einem Drittel des Preises ein –
wobei Angestellte auch eine echte
Wertschöpfung leisten.
2. Durch Anstellung der
geschäftlichen Oberleitung mit
ausgewiesenen Gehalt, steht für
die Anerkennung durch Ämter
nichts mehr im Weg
3. Als Belohnung darf man, ab einem Mitarbeiter, in Rumänien nur 1% Steuern zahlen auf die gesamten Firmenumsätze. Also fast tax free.
Eine Firmengründung ist komplett aus der Ferne möglich.
Normalerweise müssen 2 Notar Termine in Deutschland/Österreich/Schweiz vor Ort in Ihrer Stadt vereinbart werden. Bei den Notar Terminen ist dann ein vereidigter Dolmetscher von der rumänischen Botschaft verpflichtend.
NUR BEI GO EU:
Wir haben einen hochrangigen Anwalt mit notarieller Befugnis der einen Notar Termin vor Ort ersetzt, d.h. die gesamte Gründung kann ohne Anreise aus der Ferne erfolgen.
Aufgrund unseres Netzwerks sind wir mit Bankdirektoren in Rumänien persönlich bekannt.
Ausschliesslich bei GO EU:
Wir bereiten eine zeitlich ablaufende Prokura vor, um einen unserer Mitarbeiter zu beauftragen, das Firmenkonto in Ihrem Namen für Sie vor Ort zu eröffnen. Jegliche Rechte der Konto-Nutzung für unseren Mitarbeiters werden in der Prokura ausgeschlossen. Diese erlischt nach 4 Wochen vollends. Dieser Vorgang kann ebenfalls online notariell beglaubigt werden. Nach Kontoeröffnung senden wir Ihnen alle Kontounterlagen inkl. Bankkarten und Online Banking zu.
Rumänien ist ein EU Vollmitglied und unterliegt der europäischen Bankenaufsicht.
Auch internationale Grossbanken wie ING Diba und der Sparkassen Verbund in Rumänien namens BCR hat dort Ihre Ableger.
Es gilt die Gesetzliche Einlagensicherung: Die Einlagen der Kunden sind über den von der rumänischen Zentralbank genehmigten Bank Deposit Guarantee Fund (FGDB) abgesichert.
Anerkennung ist ein dehnbarer Begriff. Es ist völlig legitim und legal eine Firmen-Niederlassung in einem europäischen Land zu eröffnen und zu führen – aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU.
Derartige Firmen-Eröffnungen finden tagtäglich zu tausendfach durch kleine, mittelständische und grosse Unternehmen statt. Entscheidend ist die Anerkennung des Doppelbesteuerungsabkommens bzw. Vermeidung der Doppelbesteuerung in den beiden Ländern.
Das DBA ist ein bilaterales Abkommen zwischen 2 Ländern. Um nun nur auf in der „ausländischen Firma“ erzielten Einkünfte Steuern zu zahlen, muss man sich im Katalog des Abkommens wiederfinden - d.h. die Tätigkeit der Firma oder der natürlichen Person.
Sehr viele Dienstleistungen und Handelsarten fallen darunter bzw. sind von der doppelten Besteuerung befreit.
Ja, das ist auch möglich – jedoch in der Praxis sehr schwer umsetzbar. Es muss ein echter Geschäftsbetrieb in dem jeweiligen Staat fernab der Heimat stattfinden, wie alle Geschäftsführer Meetings und Entscheidungen, Büro, etc. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Ist dies nicht der Fall so wird die „Auslandsfirma“ nur als Betriebsstätte gesehen und das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland.
Daher ist es um ein Vielfaches einfacher eine ebenfalls in der EU ansässige Firma zu begründen, so dass diese auch nur im Gründungsland Steuern zahlt und nicht in Deutschland. Zusätzlich erweckt eine EU Firma beim heimischen Finanzamt keinerlei Aufsehen – im Gegensatz zu einer Dubai Offshore Firma.
Der schlecht möglichste Fall der eintreten kann ist, das die Doppelbesteuerung anfällt – d.h. Ich zahle auf die Einkünfte nicht nur im Quellenstaat, sondern auch im Heimat- bzw. Wohnsitzland (im Beispiel Deutschland) zusätzlich Steuern. Die Auslands-EU-Firma sollte dem Finanzamt im Wohnsitzland (DE) von Anfang an mitgeteilt werden. Ist dies der Fall sind keine Komplikationen mit der heimischen Finanzbehörde zu erwarten. Derartige EU-Firmengründungen sind Usus und finden tagtäglich zu 1000-fach statt.
Ja, das ist sogar möglich! Das wird auch häufiger genutzt als Du denkst. Da aber ein solcher Antrag sehr aufwändig und kostspielig ist, aufgrund dessen das die Stundensätze der Finanzamt Mitarbeiter zzgl. Gebühren übernommen werden müssen, empfiehlt sich dies erst aber einer gewissen Unternehmensgrösse.
Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Deloitte, PWC, EY und KPMG ist dies an der Tagesordnung. Jedoch Achtung! Es handelt sich lediglich um eine Firmen Niederlassung in einem EU Land und keine Steuerkonstrukte.
Seit Konzernen die Null-Steuerländer der Karibik versperrt sind, entdecken sie verstärkt Europas Niedrigsteuerländer. Deutschland verliert deswegen im Steuerwettbewerb weiter. Lesen Sie hier den ganzen Artikel und vom 12.07.2019 auf handelsblatt.com.
Multinationale Unternehmen zahlen fast nirgendwo in Europa den vollen Steuersatz. Grüne fordern Reaktion von Deutschland. Zu lesen auf Lausitzer Rundschau vom 22.01.2019.
Nur die anderen sind böse, obgleich die Abwärtsbewegung der Unternehmensbesteuerung in der EU Steuerparadiese überflüssig machen könnte. Der Artikel von Heise zu sehen auf heise.de
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