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  Nachfolgend behandeln wir hier alle Steuerarten in
                           Rumänien und vermerken was sich in 2026 ändert bzw.
                           welche Steuersätze gelten. Bevor wir anfangen und alle
                           rumänischen Steuern untersuchen, möchten wir noch auf die
                           Unterschiede von Steuereinnahmen innerhalb der EU eingehen.
                           Die Unterschiede innerhalb der Länder sind gravierend. 
                           Wir klären auf:  
                           Wieviel Steuern zahlt man in Rumänien?
                           (DE vs. RO) - wieviel bleibt übrig?
                        
Hier die Einnahmen des Landes Deutschland gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Deutschland 46,7% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019. Die deutsche Staatskasse füllte sich also mit fast 50% des gesamten BIP.
 Quelle: ec.europa.eu
                        Quelle: ec.europa.eu Die Einflüsse der Politik in Deutschland und dessen strikte
                           Steuerpolitik mit versteckten und aber auch offen
                           ersichtlichen Steuererhöhungen, spiegeln die prozentual
                           stetig steigenden Einnahmen genau wieder. Angefangen von
                           43,8% 2010 bis hinzu über 46.7% im Jahr 2019. 
                           
                           Einer der höchsten Werte in der EU: 13,3% direkte
                           Steuereinnahmen*/BIP 2019
                           
                           Ergänzend geben wir
                           weiter im Beitrag legale Hinweise, um bestmöglich Steuern
                           einzusparen. 
                        
Hier die Einnahmen des Landes Rumänien gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Rumänien 31,8% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019.
 Quelle: ec.europa.eu
                        Quelle: ec.europa.eu Die Steuerpolitik in Rumänien lässt die Steuern Jahr für
                           Jahr senken, um Investitionen und Zuwanderung anzukurbeln.
                           Angefangen von 1995 mit 10,6% direkten Steuern/BIP bis 4.8%
                           im Jahr 2019. 
                           
                           Niedrigster Wert in der EU: 4,8% direkte
                           Steuereinnahmen*/BIP 2019
                           *Direkte Steuereinnahmen: Körperschafts-,
                           Einkommenssteuer, etc.
                        
1. Körperschaftssteuer
                           Rumänien (GmbH / SRL)
                           2. Kapitalertragssteuer
                           Rumänien Dividenden
                           3. Gewinnsteuer Rumänien
                           4. Umsatzsteuer Rumänien
                           5. Einkommenssteuer Rumänien
                           6. Lohnsteuer Rumänien
                           7. Steuerberatung Rumänien
                           Buchhaltung
                           8. Firmengründung Rumänien 
                        
 
   Die Körperschaftssteuer auch Unternehmenssteuer genannt
                           wird prozentual auf den Gewinn oder Umsatz eines
                           Unternehmens berechnet. Vorab ist zu erwähnen, dass es in
                           Rumänien keine Gewerbesteuer gibt. Der gültige Steuersatz
                           auf Unternehmensebene beträgt für
                           Kapitalgesellschaften beträgt 16% auf den Gewinn.
                           Eine Kapitalgesellschaft bzw. juristsche Person ist in
                           Rumänien, wie in Deutschland die GmbH, gleichzusetzen mit
                           der rumänischen Rechsform der S.R.L. 
                           
                           
                           
                           In Rumänien gibt es einen Sonderfall: In Deutschland
                           hingegen sind Kommanditgesellschaften (KG) oder Offene
                           Handelsgesellschaften (OHG) reine Personengesellschaften und
                           werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
                           Anders in Rumänien: Die beiden Rechtsformen S.C.S (KG) und
                           die S.N.C. (OHG) sind in Rumänien rechtlich ebenfalls als
                           Kapitalgesellschaften angesehen und unterliegen dieser
                           Besteuerung.
                           
                           Bei der Körperschaftssteuer von 16% auf den Gewinn gibt
                           es jedoch eine nennenswerte Ausnahme: 
                           
                           1. Unterschreitet das Unternehmen den Umsatz von 100.000
                           EUR pro Jahr
                           a) Darf dieses wählen ob es auf den Gewinn mit 16% besteuert
                           werden möchte
                           b) Oder nur 1-3% Steuern bis 100.000 EUR auf den Jahresumsatz zahlt
                           
                           
                           Beispiel: Das Unternehmen "Baumann" macht
                           einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2025 und erwirtschaftet
                           dabei einen Gewinn von 80.000€
                           
                           Frage: Welche Steuern werden fällig?
                           
                           Antwort: Mit mind. einem Angestellten ist eine
                           Steuerlast von 3% auf den Umsatz von 100.000€ fällig. Es
                           sind 3.000€ Steuern zu entrichten - und das bei einem Gewinn
                           von 80.000€! (Bei keinem Angestellten sind es 16% = 16.000€
                           Steuern)
                           
                           Fehler 1: Mit Wahl der Gewinnsteuer für
                           Unternehmen in Rumänien von 16% wären 16.000€ an Steuern zu
                           entrichten.
                           Fehler 2: Mit Wahl der Gewinnsteuer für
                           Unternehmen in Deutschland von 30% wären 30.000€ an Steuern
                           zu entrichten.
                        
Dies nur zur Besteuerung auf Firmenebene - Sind Gewinnausschüttungen vorgesehen - Unterscheiden sich DE und RO nochmals drastisch!
 Die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt
                           wird prozentual auf den auszuzahlenden Gewinn berechnet. Ob
                           bei einer Gewinnausschüttung in Form einer Dividende des
                           eigenen Unternehmens oder Dividenden Auszahlungen von
                           gehaltenen börsennotierten Aktienunternehmen (Aktien) fällt
                           eine Dividendensteuer an. Diese beträgt in Rumänien 10%.
                           
                           
                           
                           
                           Beteiligungen von rumänische Unternehmenen an anderen
                           rumänischen Firmen und dessen Auszahlung von Dividenden
                           untereinander lösen keine Dividensteuer aus und sind
                           komplett steuerfrei. Die Bedingung dass eine Beteiligung von
                           mindestens 10% für mindestens 1 Jahr existiert, wurde
                           entfernt. Die Dividenden welche ein ausländisches
                           Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen
                           Unternehmen erhält werden mit 10% an der Quelle versteuert.
                           Mutter-Tochter Firmen in Rumäninen können demnach steuerfrei
                           Gewinne verschieben. 
                           
                           Eine Gewinnausschüttung für natürliche Personen löst 10%
                           Dividensteuer aus: 
                           
                           1. Unterschreitet die Ausschüttung 48.600 RON (ca. 9.900€)
                           pro Jahr:
                           a) Fällt in Rumänien keine Sozialversicherungssteuer zusätzlich an 
                           b) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in
                           Rumänien wohnhaft 4.050 RON (ca. 800 EUR) an. Niemals mehr!
                           c) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in
                           Rumänien nicht wohnhaft, keine Sozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich an!
                           d) Bei Überschreitung fällt für juristische Personen,
                           egal wo ansässig, keine Sozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich
                           an.
                           
                           Beispiel: Das Unternehmen "Erdmann" macht
                           einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2025 und erwirtschaftet
                           einen Gewinn von 80.000€. Es sollen nun 80.000€ an Gewinn
                           als Dividende an den Geschäftsführer ausgezahlt werden. 
                           
                           Frage: Welche Steuern auf die
                           Gewinnausschüttung werden fällig?
                           
                           Antwort: Es sollen 80.000€ ausgezahlt werden,
                           wodurch 10% Dividenden-Steuer fällig werden. Der
                           Geschäftsführer Herr Erdmann ist wohnhaft
                           in einem steuergünstigen Land (beispielsweise in UK oder Zypern) und lässt seine Gewinne
                           dorthin auszahlen. Es fallen lediglich 3% Steuern in Höhe von 3.000 EUR an. Eine Dividensteuer von 10% fällt aufgrund der
                           EU Mutter Tochter Richtlinie und seinem Wohnsitz nicht an - ebenfalls keine Sozialversichungsbeiträge.
                            Ihm bleiben 97.900€ von 100.000€ ursprünglichen Firmengewinn zur freien Verfügung.
                           
                           
                           Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell auszahlen.
                           Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen, bevor an natürliche
                           Personen ausgeschüttet wird. Besser: Immobilien- oder andere
                           Investitionen tätigen.
                           Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im
                           Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.
                        
Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, zahlen im Bestfall nur 10% Dividendensteuer für Gewinnausschüttungen.
Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)
Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.
 Eine Gewinnsteuer ist wie der Name schon sagt eine Steuer
                           auf den Gewinn. Wie oben abgehandelt wird für
                           Kapitalgesellschaften eine Gewinnsteuer von 16% fällig -
                           oder es wird sich für ein Microunternehmen bis 100.000 EUR
                           Umsatz/Jahr entscheiden - dann unterliegt die Besteuerung
                           auf den den Umsatz von 1-3%. Gewinnentnahmen (Dividenden)
                           werden mit 10% besteuert. Für weitere Details bitten
                           wir 1. Körperschaftssteuer
                           und 2. Kapitalertragssteuer
                           / Dividenden genauer zu betrachten. 
                           
                           
                           
                           Rumänien hält sich tapfer Jahr für Jahr jegliche
                           Gewinnsteuern immer weiter zu senken. Seit dem Jahr 2018
                           wurden die Einkommenssteuern für natürliche Personen von 16% auf 10% gesenkt. Die
                           Umsatz Höhe bei Kaptitalgesellschaften wurde von 100.000€ bis hinzu 250.000€ im Jahr 2025
                           erhöht, um in den Genuss der 1-3% Besteuerung zu fallen.
                           Eine Dividenden-Ausschüttug an Privatpersonen betrug im Jahr
                           2015 noch 15% Steuerlast. Seit 2025 gilt einheitlich 10%
                           Dividendensteuer. 
                           
                           Um Abwanderung zu verhindern und Zuwanderung zu fördern -
                           ist in den nächsten Jahren mit weitern
                           Steuererleichterungen zu rechnen. 
                           
                        
 Umsatz-Steuerpflichtig, dass heisst eine Verpflichtung
                              zur Beantragung einer Umsatzsteuer ID, sowie der
                              Mehrwertsteuerlichen Erfassung ist ab einem Umsatz über
                              300.000 RON pro Jahr bindend. Je nach Umrechhnungskurs
                              sind dies ca. 60.000 EUR. Natürliche und
                              juristische Personen, die mehr als umgerechnet ca. 60.000
                              EUR Umsatz im Jahr machen, sind verpflichtet Umsatzsteuer
                              auszuweisen und abzuführen. Der Standard Umsatzsteuer
                              Satz beträgt 21% in Rumänien.
                              
                              
                              
                              Mit EU Beitritt hat Rumänien auch das sogenannte Reverse
                              Charge Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft)
                              übernommen. Wird die Reverse Charge Regelung in Anspruch
                              genommen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne
                              Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für Unternehmenskunden
                              mit ebenfalls einer Umsatzsteuer ID. In den Büchern von
                              Lieferant und Kunde als auch in den
                              Umsatzsteuererklärungen wird die (tatsächlich nicht
                              bezahlte) Mehrwertsteuer sowohl als absetzbare als auch
                              als eingenommene Mehrwertsteuer verbucht.
                              
                              Von der Mehrwertsteuer befreit sind Exporte in
                              Drittländer 
                              
                              1. Ein ermässigter Umsatzsteuer Satz oder Befreiung der
                              Mehrwertsteuer gilt nur
                              a) Befreit sind: Soziale, medizinische Einrichtungen,
                              Bildung und Forschung
                              b) Befreit sind: Investmentfirmen, Kredit- und
                              Versicherungsgewerbe
                              c) 9% Umsatzsteuer für Medikamente, Lebensmittel und
                              Hotels
                              d) 5% Umsatzsteuer für Kultur, Kino und Zeitschriften
                              
                              Beispiel: Das Unternehmer "Rudermann" macht
                              einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2025 mit digitalen
                              Gütern und hat dadurch keine Ausgaben (Gewinn: 100.000€).
                              Der Umsatz beträgt jeweils 50% von Privat- und
                              Firmenkunden innerhalb der EU. 
                              
                              Frage: Welche Umsatzsteuern werden fällig?
                              
                              Antwort: Herr Rudermann ist
                              umsatzsteuerpflichtig und zahlt durch das Reverse Charge
                              Verfahren auf 50% seiner Umsätze keine Umsatzsteuer. Er
                              besitzt eine zweite rumänische Firma in diese seinen
                              Privatkunden Ihre Rechnungen bezahlen. Die zweite Firma
                              macht einen Umsatz (50k) von unter 60.000€ und ist somit
                              ein Kleinunternehmen und umsatzsteuerbefreit.
                              
                              Fehler 1: Keine Aufteilung von mehreren
                              Firmen zur Einsparung von Umsatzsteuer. 
                              Fehler 2: Keine Nutzung des Reverse Charge
                              Verfahrens
                           
Es dürfen bis zu drei Unternehmen pro Person mit einer 60k EUR Schwelle, um umsatzsteuerbefreit zu sein, betrieben werden. Generell 3 Firmen gleichzeitig pro Person.
 Im Allgemeinen gilt ein pauschaler
                                 Einkommensteuersatz von 10% für natürliche Personen.
                                 Dieser muss nur für Selbständige und Freiberufler entrichtet werden, die in Rumänien
                                 wohnhaft sind und sich für eine Einzelfirma anstatt Kapitalgesellschaft entschieden haben.
                                Rumänien besitzt,
                                 inkl. Bulgarien, mit 10% den niedrigsten
                                 Einkommenssteuersatz in der EU. Es gibt jedoch Ausnahmen
                                 für noch niedrigere Steuersätze: (z. B. Steuersatz für Einkünfte aus der
                                 Übertragung von Grundstücke, uvm.) 
                                 
                                 
                                 
                                 Befreiung von der Einkommens-Besteuerung: Der rumänische
                                 Staat hat ein paar Kategorien für Arbeitnehmern als
                                 einkommensteuerfrei klassifiziert. Darunter:
                                 IT-Spezialisten – Um die Steuerbefreiung zu erlangen,
                                 muss ein gut dokumentierter Prozess unter strengen
                                 Vorschriften eingehalten werden. 
                                 
                                 Eine Gewinnausschüttung (bpsw. von einer Einzelfirma) kann
                                 für natürliche Personen, eine geringe extra Steuer
                                 auslösen: 
                                 
                                 1. Unterschreitet die Ausschüttung 48.600 RON (ca.
                                 9.900€) pro Jahr:
                                 a) Fällt in Rumänien keine extras Steuer für
                                 natürliche Personen mehr an.
                                 b) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in
                                 Rumänien ansässig, 4.050 RON zusätzlich extra Sozialversicherung Steuer an. Niemals mehr!
                                 c) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in
                                 Rumänien nicht ansässig und egal wo wohnhaft, keine
                                 Sozialversicherung Steuer mehr in Rumäninen zusätzlich an.
                                 d) Bei
                                 Kapitalgesellschaften, egal wo ansässig, fällt keine
                                 Sozialversicherung Steuer mehr zusätzlich in Rumänien an.
                                 
                                 Beispiel: Das Unternehmen "Wassermann"
                                 macht einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2025 und
                                 erwirtschaftet einen Gewinn von 80.000€. Es sollen nun
                                 80.000€ an Gewinn als Dividende an den Geschäftsführer
                                 ausgezahlt werden. 
                                 
                                 Frage: Welche Steuern auf die
                                 Gewinnauszahlung werden fällig?
                                 
                                 Antwort: Es sollen 80.000€ ausgeschüttet
                                 werden, wodurch 10% Dividenden-Steuer fällig werden. Der
                                 Geschäftsführer Herr Wassermann ist wohnhaft in einem steuergünstigen Land und
                                 lässt seine Gewinne dorthin auszahlen. Ihm bleiben
                                 92.000€ übrig zur freien Verfügung. 
                                 
                                 Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell
                                 auszahlen. Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen,
                                 bevor an natürliche Personen ausgeschüttet wird. Besser:
                                 Immobilien- oder andere Investitionen tätigen.
                                 Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im
                                 Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.
                              
Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, werden in Rumänien nur mit 10% Dividensteuer belastet - die man sich auf die heimische Einkommenssteuer Erklärung anrechnen lassen kann.
Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)
Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.
 Die Lohnsteuer für Gehälter und Löhne beträgt
                                    10%. Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden vom
                                    Arbeitgeber berechnet, einbehalten und bezahlt. Der
                                    Arbeitnehmeranteil gesamt beträgt: 45%. Der
                                    Arbeitgeberanteil gesamt beträgt: 2.25%
                                    
                                    
                                    
                                    25 % Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil, wovon
                                    3,75% auf die private Altersvorsorge entfällt
                                    4-8 %  Rentenversicherung für besondere
                                    Beschäftigungsbedingungen Arbeitgeberanteil
                                    10% Krankenversicherungsbeitrag des monatlichen
                                    Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers.
                                    2,25% Arbeitslosenversicherungsbeitrag des monatlichen
                                    Bruttoeinkommens des Arbeitgebers.
                                 
4050 RON Brutto = 2450 RON Netto (AN-Anteil 45% = 25% Rentenvers., 10% Krankenvers., 10% Lohnsteuer)
 Innerhalb viele Jahre in Rumänien, haben wir ein
                                       Experten Netzwerk geschaffen, mit den besten
                                       Steuerberatern und Accounting Experten. Die
                                       Expertise geht über gewöhnliche Buchhaltung und
                                       Bilanzierung hinaus. Diese verfügen über Kenntnisse
                                       der Steuervorschriften auf nationaler und
                                       internationaler Ebene und dessen Steuerrecht.
                                       
                                       
                                       
                                       - Steuerberatung in Rumänien 
                                       - Steuerberatung bezogen auf verschiedene
                                       Doppelbesteuerungsabkommen
                                       - Langjährige Kenntnisse im internationalen und
                                       nationeln Steuerrecht
                                       - Entwicklen von Steuerstrategien anstatt
                                       standardatisierte Bilanzierung
                                       - Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
                                       - keine Rotation unterschiedlicher Mitarbeiter
                                    
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 Eine Firma in Rumänien zu gründen ist gerade für mittelständische Firmen besonders lohnend.
                                          Die Besteuerung fällt auf den Umsatz bis 100.000 Mio EUR im Jahr – und dies nur mit 1-3%.
                                          In Rumänien gilt als einer der liberalsten Kleinunternehmerregelungen in der EU.
                                          Die Obergrenze liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, in Deutschland bei 25.000 EUR,
                                          – um von der Umsatzsteuerbefreit zu sein. Knappe 5.000 EUR im Monat Umsatz erzielen
                                          und dies Mehrwertsteuerfrei. Es können ganz legal mehrere Kleinunternehmen gegründert werden,
                                          um weitere Umsatzsteuer einzusparen.
                                          
                                          
                                          
                                          - Niedrigste Steuern in der gesamten EU 
                                          - Vermeidung von Doppelbesteuerung anhand der
                                          Doppelbesteuerungsabkommen
                                          - Niedriglohnsektor mit gut ausgebildetenem Personal in gewissen Branchen(z.B. IT)
                                          - Geschäftsführer und Gesellschafter nicht von Aussen einsehbar (anonym)
                                          - Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
                                          - Anerkennung der EU Firma beim heimischen Finanzamt
                                       
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Ralf Kneissler
Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten
Genau das habe ich gesucht! Sehr detailliert und verständlich.
Jonas
Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten
60.000 EUR/Jahr umsatzsteuerfrei. Fast 5k monatlich. Ihr schreibt es können mehrere Kleinunternehmen gegründet werden, d.h. jede Firma dann mit 60k Mehrwertsteuer befreit, richtig?
Kareem
Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten
Die Einkommenssteuer von 10% fällt nur für natürliche Personen die Ihren Wohnsitz in Rumänien an? Habe ich das richtig verstanden?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten
Ganz genau! Für Personen die keinen Wohnsitz in Rumänien haben bzw. in bpsw. DE, AT oder CH leben fallen keine 10% Einkommenssteuer an - da bei Betreiben einer rumänischen Kapitalgesellschaft (SRL) nur die Kapitalertragssteuer von 1% anfällt (bis 1 Mio € Jahresumsatz), sowie 8% Dividendensteuer bei Gewinnentnahmen.
Theo L.
Veröffentlicht am 01 November, 2022 / Antworten
Die paar Prozente an Steuern ist ja gar nichts. Soll das wirklich so bleiben? Macht da die EU langfristig mit?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 02 Januar, 2022 / Antworten
Hallo Theo, Danke für Deine Nachricht. Rumänien hat nach wie vor ein Riesen Problem mit der Abwanderung von Personal und geringer Zuwanderung von Firmen und Investitionen. Dabei ist das Wirtschaftswachstum eines der höchsten innerhalb der EU. Die Steuersätze sind die niedrigsten in der EU - das stimmt auch - dies soll auch über längere Zeit so bleiben. Wir konnten seit 2018 sogar mit stets immmer weiteren Steuervergünstigen rechnen. Vor 2018 galt die 1% Steuer nur bis 100.000€ pro Jahr. 2022 gilt 1 Mio € Jahresumsatz und einem Angestellten um in den Genuss zu kommen 1% Steuern zahlen zu dürfen.
Taxfreund
Veröffentlicht am 12 September, 2024 / Antworten
Deutschland hat mich komplett und viel Anderen komplett im Stich gelassen. Romania I am open for you!
Taxfreund
Veröffentlicht am 12 September, 2024 / Antworten
Deutschland hat mich komplett und viel Anderen komplett im Stich gelassen. Romania I am open for you!
Heffner Max
Veröffentlicht am 13 Januar, 2025 / Antworten
Nur bei euch ganz aktuell mit den neusten Steuern 2025. Danke!
Mike Feller
Veröffentlicht am 20 April, 2025 / Antworten
Jetzt sollen keine Steueränderungen in Rumänien mehr kommen laut ANAF
Friedolin
Veröffentlicht am 08 September, 2025 / Antworten
Was ab 2026 in Rumänien kommt ist mehr oder weniger nur noch für Kleinunternehmer interessant. Der Mittelstand wird Ordentlich zur Kasse gebeten.
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