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Nachfolgend behandeln wir hier alle Steuerarten in
Rumänien und vermerken was sich in 2024 geändert hat bzw.
welche Steuersätze gelten. Bevor wir anfangen und alle
rumänischen Steuern untersuchen, möchten wir noch auf die
Unterschiede von Steuereinnahmen innerhalb der EU eingehen.
Die Unterschiede innerhalb der Länder sind gravierend.
Wir klären auf:
Wieviel Steuern zahlt man in Rumänien?
(DE vs. RO) - wieviel bleibt übrig?
Quelle: ec.europa.euHier die Einnahmen des Landes Deutschland gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Deutschland 46,7% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019. Die deutsche Staatskasse füllte sich also mit fast 50% des gesamten BIP.
Die Einflüsse der Politik in Deutschland und dessen strikte
Steuerpolitik mit versteckten und aber auch offen
ersichtlichen Steuererhöhungen, spiegeln die prozentual
stetig steigenden Einnahmen genau wieder. Angefangen von
43,8% 2010 bis hinzu über 46.7% im Jahr 2019.
Einer der höchsten Werte in der EU: 13,3% direkte
Steuereinnahmen*/BIP 2019
Ergänzend geben wir
weiter im Beitrag legale Hinweise, um bestmöglich Steuern
einzusparen.
Quelle: ec.europa.euHier die Einnahmen des Landes Rumänien gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Rumänien 31,8% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019.
Die Steuerpolitik in Rumänien lässt die Steuern Jahr für
Jahr senken, um Investitionen und Zuwanderung anzukurbeln.
Angefangen von 1995 mit 10,6% direkten Steuern/BIP bis 4.8%
im Jahr 2019.
Niedrigster Wert in der EU: 4,8% direkte
Steuereinnahmen*/BIP 2019
*Direkte Steuereinnahmen: Körperschafts-,
Einkommenssteuer, etc.
1. Körperschaftssteuer
Rumänien (GmbH / SRL)
2. Kapitalertragssteuer
Rumänien Dividenden
3. Gewinnsteuer Rumänien
4. Umsatzsteuer Rumänien
5. Einkommenssteuer Rumänien
6. Lohnsteuer Rumänien
7. Steuerberatung Rumänien
Buchhaltung
8. Firmengründung Rumänien
Die Körperschaftssteuer auch Unternehmenssteuer genannt
wird prozentual auf den Gewinn oder Umsatz eines
Unternehmens berechnet. Vorab ist zu erwähnen, dass es in
Rumänien keine Gewerbesteuer gibt. Der gültige Steuersatz
auf Unternehmensebene beträgt für
Kapitalgesellschaften beträgt 16% auf den Gewinn.
Eine Kapitalgesellschaft bzw. juristsche Person ist in
Rumänien, wie in Deutschland die GmbH, gleichzusetzen mit
der rumänischen Rechsform der S.R.L.
In Rumänien gibt es einen Sonderfall: In Deutschland
hingegen sind Kommanditgesellschaften (KG) oder Offene
Handelsgesellschaften (OHG) reine Personengesellschaften und
werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
Anders in Rumänien: Die beiden Rechtsformen S.C.S (KG) und
die S.N.C. (OHG) sind in Rumänien rechtlich ebenfalls als
Kapitalgesellschaften angesehen und unterliegen dieser
Besteuerung.
Bei der Körperschaftssteuer von 16% auf den Gewinn gibt
es jedoch eine nennenswerte Ausnahme:
1. Unterschreitet das Unternehmen den Umsatz von 500.000
EUR pro Jahr
a) Darf dieses wählen ob es auf den Gewinn mit 16% besteuert
werden möchte
b) Oder nur 1% Steuern bis 1.5 Mio auf den Jahresumsatz zahlt
Beispiel: Das Unternehmen "Baumann" macht
einen Umsatz von 400.000€ im Jahr 2024 und erwirtschaftet
dabei einen Gewinn von 300.000€
Frage: Welche Steuern werden fällig?
Antwort: Mit mind. einem Angestellten ist eine
Steuerlast von 1% auf den Umsatz von 400.000€ fällig. Es
sind 4.000€ Steuern zu entrichten - und das bei einem Gewinn
von 300.000€! (Bei keinem Angestellten sind es 16% = 48.000€
Steuern)
Fehler 1: Mit Wahl der Gewinnsteuer für
Unternehmen in Rumänien von 16% wären 48.000€ an Steuern zu
entrichten.
Fehler 2: Mit Wahl der Gewinnsteuer für
Unternehmen in Deutschland von 30% wären 90.000€ an Steuern
zu entrichten.
Dies nur zur Besteuerung auf Firmenebene - Sind Gewinnausschüttungen vorgesehen - Unterscheiden sich DE und RO nochmals drastisch!
Die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt
wird prozentual auf den auszuzahlenden Gewinn berechnet. Ob
bei einer Gewinnausschüttung in Form einer Dividende des
eigenen Unternehmens oder Dividenden Auszahlungen von
gehaltenen börsennotierten Aktienunternehmen (Aktien) fällt
eine Dividendensteuer an. Diese beträgt in Rumänien 8%.
Beteiligungen von rumänische Unternehmenen an anderen
rumänischen Firmen und dessen Auszahlung von Dividenden
untereinander lösen keine Dividensteuer aus und sind
komplett steuerfrei. Die Bedingung dass eine Beteiligung von
mindestens 10% für mindestens 1 Jahr existiert, wurde
entfernt. Die Dividenden welche ein ausländisches
Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen
Unternehmen erhält werden mit 8% an der Quelle versteuert.
Mutter-Tochter Firmen in Rumäninen können demnach steuerfrei
Gewinne verschieben.
Eine Gewinnausschüttung für natürliche Personen löst 8%
Dividen-Steuern aus:
1. Unterschreitet die Ausschüttung 27.600 RON (ca. 5.500€)
pro Jahr:
a) Fällt in Rumänien keine Sozialversicherungssteuer zusätzlich an
b) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in
Rumänien wohnhaft 2.760 RON (ca. 500 EUR) an. Niemals mehr!
c) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in
Rumänien nicht wohnhaft, keine Sozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich an!
d) Bei Überschreitung fällt für juristische Personen,
egal wo ansässig, keine Sozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich
an.
Beispiel: Das Unternehmen "Erdmann" macht
einen Umsatz von 500.000€ im Jahr 2024 und erwirtschaftet
einen Gewinn von 300.000€. Es sollen nun 100.000€ an Gewinn
als Dividende an den Geschäftsführer ausgezahlt werden.
Frage: Welche Steuern auf die
Gewinnausschüttung werden fällig?
Antwort: Es sollen 100.000€ ausgezahlt werden,
wodurch 8% Dividenden-Steuer fällig werden. Der
Geschäftsführer Herr Erdmann ist wohnhaft
in einem steuergünstigen Land (beispielsweise in UK oder Zypern) und lässt seine Gewinne
dorthin auszahlen. Ihm bleiben 92.000€ zur freien Verfügung.
Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell auszahlen.
Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen, bevor an natürliche
Personen ausgeschüttet wird. Besser: Immobilien- oder andere
Investitionen tätigen.
Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im
Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.
Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, zahlen im Bestfall nur 8% Dividendensteuer für Gewinnausschüttungen.
Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)
Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.
Eine Gewinnsteuer ist wie der Name schon sagt eine Steuer
auf den Gewinn. Wie oben abgehandelt wird für
Kapitalgesellschaften eine Gewinnsteuer von 16% fällig -
oder es wird sich für ein Microunternehmen bis 1.5 Mio EUR
Umsatz/Jahr entscheiden - dann unterliegt die Besteuerung
auf den den Umsatz von 1%. Gewinnentnahmen (Dividenden)
werden mit 8% besteuert. Für weitere Details bitten
wir 1. Körperschaftssteuer
und 2. Kapitalertragssteuer
/ Dividenden genauer zu betrachten.
Rumänien hält sich tapfer Jahr für Jahr jegliche
Gewinnsteuern immer weiter zu senken. Seit dem Jahr 2018
wurden die Einkommenssteuern für natürliche Personen von 16% auf 10% gesenkt. Die
Umsatz Höhe bei Kaptitalgesellschaften wurde von 100.000€, dann 300.000€ bis hin zu 1.5
Mio € erhöht, um in den Genuss der 1% Besteuerung zu fallen.
Eine Dividenden-Ausschüttug an Privatpersonen betrug im Jahr
2015 noch 15% Steuerlast. Seit 2024 gilt einheitlich 8%
Dividendensteuer.
Um Abwanderung zu verhindern und Zuwanderung zu fördern -
ist in den nächsten Jahren mit weitern
Steuererleichterungen zu rechnen.
Umsatz-Steuerpflichtig, dass heisst eine Verpflichtung
zur Beantragung einer Umsatzsteuer ID, sowie der
Mehrwertsteuerlichen Erfassung ist ab einem Umsatz über
300.000 RON pro Jahr bindend. Je nach Umrechhnungskurs
sind dies ca. 60.000 EUR. Natürliche und
juristische Personen, die mehr als umgerechnet ca. 60.000
EUR Umsatz im Jahr machen, sind verpflichtet Umsatzsteuer
auszuweisen und abzuführen. Der Standard Umsatzsteuer
Satz beträgt 19% in Rumänien.
Mit EU Beitritt hat Rumänien auch das sogenannte Reverse
Charge Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft)
übernommen. Wird die Reverse Charge Regelung in Anspruch
genommen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne
Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für Unternehmenskunden
mit ebenfalls einer Umsatzsteuer ID. In den Büchern von
Lieferant und Kunde als auch in den
Umsatzsteuererklärungen wird die (tatsächlich nicht
bezahlte) Mehrwertsteuer sowohl als absetzbare als auch
als eingenommene Mehrwertsteuer verbucht.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind Exporte in
Drittländer
1. Ein ermässigter Umsatzsteuer Satz oder Befreiung der
Mehrwertsteuer gilt nur
a) Befreit sind: Soziale, medizinische Einrichtungen,
Bildung und Forschung
b) Befreit sind: Investmentfirmen, Kredit- und
Versicherungsgewerbe
c) 9% Umsatzsteuer für Medikamente, Lebensmittel und
Hotels
d) 5% Umsatzsteuer für Kultur, Kino und Zeitschriften
Beispiel: Das Unternehmer "Rudermann" macht
einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2024 mit digitalen
Gütern und hat dadurch keine Ausgaben (Gewinn: 100.000€).
Der Umsatz beträgt jeweils 50% von Privat- und
Firmenkunden innerhalb der EU.
Frage: Welche Umsatzsteuern werden fällig?
Antwort: Herr Rudermann ist
umsatzsteuerpflichtig und zahlt durch das Reverse Charge
Verfahren auf 50% seiner Umsätze keine Umsatzsteuer. Er
besitzt eine zweite rumänische Firma in diese seinen
Privatkunden Ihre Rechnungen bezahlen. Die zweite Firma
macht einen Umsatz (50k) von unter 60.000€ und ist somit
ein Kleinunternehmen und umsatzsteuerbefreit.
Fehler 1: Keine Aufteilung von mehreren
Firmen zur Einsparung von Umsatzsteuer.
Fehler 2: Keine Nutzung des Reverse Charge
Verfahrens
Es dürfen bis zu drei Unternehmen pro Person mit einer 60k EUR Schwelle, um umsatzsteuerbefreit zu sein, betrieben werden. Generell 3 Firmen gleichzeitig pro Person.
Im Allgemeinen gilt ein pauschaler
Einkommensteuersatz von 10% für natürliche Personen.
Dieser muss nur für Selbständige und Freiberufler entrichtet werden, die in Rumänien
wohnhaft sind und sich für eine Einzelfirma anstatt Kapitalgesellschaft entschieden haben.
Rumänien besitzt,
inkl. Bulgarien, mit 10% den niedrigsten
Einkommenssteuersatz in der EU. Es gibt jedoch Ausnahmen
für noch niedrigere Steuersätze: (z. B. der Steuersatz
für Dividenden, Steuersatz für Einkünfte aus der
Übertragung von Grundstücke, uvm.)
Befreiung von der Einkommens-Besteuerung: Der rumänische
Staat hat ein paar Kategorien für Arbeitnehmern als
einkommensteuerfrei klassifiziert. Darunter:
IT-Spezialisten – Um die Steuerbefreiung zu erlangen,
muss ein gut dokumentierter Prozess unter strengen
Vorschriften eingehalten werden.
Eine Gewinnausschüttung (bpsw. von einer Einzelfirma) kann
für natürliche Personen, eine geringe extra Steuer
auslösen:
1. Unterschreitet die Ausschüttung 27.600 RON (ca.
5.500€) pro Jahr:
a) Fällt in Rumänien keine extras Steuer für
natürliche Personen mehr an.
b) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in
Rumänien ansässig, 2.760 RON zusätzlich extra Sozialversicherung Steuer an. Niemals mehr!
c) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in
Rumänien nicht ansässig und egal wo wohnhaft, keine
Sozialversicherung Steuer mehr in Rumäninen zusätzlich an.
d) Bei
Kapitalgesellschaften, egal wo ansässig, fällt keine
Sozialversicherung Steuer mehr zusätzlich in Rumänien an.
Beispiel: Das Unternehmen "Wassermann"
macht einen Umsatz von 400.000€ im Jahr 2024 und
erwirtschaftet einen Gewinn von 200.000€. Es sollen nun
100.000€ an Gewinn als Dividende an den Geschäftsführer
ausgezahlt werden.
Frage: Welche Steuern auf die
Gewinnauszahlung werden fällig?
Antwort: Es sollen 100.000€ ausgeschüttet
werden, wodurch 8% Dividenden-Steuer fällig werden. Der
Geschäftsführer Herr Wassermann ist wohnhaft in einem steuergünstigen Land und
lässt seine Gewinne dorthin auszahlen. Ihm bleiben
92.000€ übrig zur freien Verfügung.
Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell
auszahlen. Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen,
bevor an natürliche Personen ausgeschüttet wird. Besser:
Immobilien- oder andere Investitionen tätigen.
Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im
Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.
Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, werden in Rumänien nur mit 8% Dividensteuer belastet - die man sich auf die heimische Einkommenssteuer Erklärung anrechnen lassen kann.
Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)
Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.
Die Lohnsteuer für Gehälter und Löhne beträgt
10%. Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden vom
Arbeitgeber berechnet, einbehalten und bezahlt. Der
Arbeitnehmeranteil gesamt beträgt: 45%. Der
Arbeitgeberanteil gesamt beträgt: 2.25%
25 % Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil, wovon
3,75% auf die private Altersvorsorge entfällt
4-8 % Rentenversicherung für besondere
Beschäftigungsbedingungen Arbeitgeberanteil
10% Krankenversicherungsbeitrag des monatlichen
Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers.
2,25% Arbeitslosenversicherungsbeitrag des monatlichen
Bruttoeinkommens des Arbeitgebers.
3000 RON Brutto = 1650 RON Netto (AN-Anteil 45% = 25% Rentenvers., 10% Krankenvers., 10% Lohnsteuer)
Innerhalb viele Jahre in Rumänien, haben wir ein
Experten Netzwerk geschaffen, mit den besten
Steuerberatern und Accounting Experten. Die
Expertise geht über gewöhnliche Buchhaltung und
Bilanzierung hinaus. Diese verfügen über Kenntnisse
der Steuervorschriften auf nationaler und
internationaler Ebene und dessen Steuerrecht.
- Steuerberatung in Rumänien
- Steuerberatung bezogen auf verschiedene
Doppelbesteuerungsabkommen
- Langjährige Kenntnisse im internationalen und
nationeln Steuerrecht
- Entwicklen von Steuerstrategien anstatt
standardatisierte Bilanzierung
- Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
- keine Rotation unterschiedlicher Mitarbeiter
Aus Erfahrung: Wählen Sie einen Experten Steuerberater, gegenüber einer grossen Steuerkanzlei - bei der höhere Kosten anfallen und Sie nur eine Nummer sind. Wir helfen Ihnen dabei. Sprechen Sie uns einfach an!
Eine Firma in Rumänien zu gründen ist gerade für mittelständische Firmen besonders lohnend.
Die Besteuerung fällt auf den Umsatz bis 1.5 Mio EUR im Jahr – und dies nur mit 1%.
In Rumänien gilt als einer der liberalsten Kleinunternehmerregelungen in der EU.
Die Obergrenze liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, in Deutschland bei 22.000 EUR,
– um von der Umsatzsteuerbefreit zu sein. Knappe 5.000 EUR im Monat Umsatz erzielen
und dies Mehrwertsteuerfrei. Es können ganz legal mehrere Kleinunternehmen gegründert werden,
um weitere Umsatzsteuer einzusparen.
- Niedrigste Steuern in der gesamten EU
- Vermeidung von Doppelbesteuerung anhand der
Doppelbesteuerungsabkommen
- Niedriglohnsektor mit gut ausgebildetenem Personal in gewissen Branchen(z.B. IT)
- Geschäftsführer und Gesellschafter nicht von Aussen einsehbar (anonym)
- Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
- Anerkennung der EU Firma beim heimischen Finanzamt
Sie wollen eine Firma in Rumänien gründen? Fordern Sie Beratung an oder rufen Sie direkt an! Unsere auf Rumänien spezialisierte Expertise hilft Ihnen, inkl. unserem Experten Netzwerk, in fast allen Belangen weier.
Ralf Kneissler
Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten
Genau das habe ich gesucht! Sehr detailliert und verständlich.
Jonas
Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten
60.000 EUR/Jahr umsatzsteuerfrei. Fast 5k monatlich. Ihr schreibt es können mehrere Kleinunternehmen gegründet werden, d.h. jede Firma dann mit 60k Mehrwertsteuer befreit, richtig?
Kareem
Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten
Die Einkommenssteuer von 10% fällt nur für natürliche Personen die Ihren Wohnsitz in Rumänien an? Habe ich das richtig verstanden?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten
Ganz genau! Für Personen die keinen Wohnsitz in Rumänien haben bzw. in bpsw. DE, AT oder CH leben fallen keine 10% Einkommenssteuer an - da bei Betreiben einer rumänischen Kapitalgesellschaft (SRL) nur die Kapitalertragssteuer von 1% anfällt (bis 1.5 Mio € Jahresumsatz), sowie 8% Dividendensteuer bei Gewinnentnahmen.
Theo L.
Veröffentlicht am 01 November, 2022 / Antworten
Die paar Prozente an Steuern ist ja gar nichts. Soll das wirklich so bleiben? Macht da die EU langfristig mit?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 02 Januar, 2022 / Antworten
Hallo Theo, Danke für Deine Nachricht. Rumänien hat nach wie vor ein Riesen Problem mit der Abwanderung von Personal und geringer Zuwanderung von Firmen und Investitionen. Dabei ist das Wirtschaftswachstum eines der höchsten innerhalb der EU. Die Steuersätze sind die niedrigsten in der EU - das stimmt auch - dies soll auch über längere Zeit so bleiben. Wir konnten seit 2018 sogar mit stets immmer weiteren Steuervergünstigen rechnen. Vor 2018 galt die 1% Steuer nur bis 100.000€ pro Jahr. 2024 gilt 1.5 Mio € Jahresumsatz und einem Angestellten um in den Genuss zu kommen 1% Steuern zahlen zu dürfen.
Taxfreund
Veröffentlicht am 12 September, 2024 / Antworten
Deutschland hat mich komplett und viel Anderen komplett im Stich gelassen. Romania I am open for you!
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