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EU Firma: Anerkennung vom Finanzamt?

Wird eine EU Firma (bspw. In Rumänien) vom heimischen Finanzamt in DE, AT und CH immer anerkannt?

Anerkennung ist ein dehnbarer Begriff. Es ist völlig legitim und legal eine Firmen-Niederlassung in einem europäischen Land zu eröffnen und zu führen – aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU. Derartige Firmen-Eröffnungen finden tagtäglich zu tausendfach durch kleine, mittelständische und grosse Unternehmen statt. Entscheidend ist die Anerkennung des Doppelbesteuerungsabkommens bzw. Vermeidung der Doppelbesteuerung in den beiden Ländern.

Was muss ich tun, damit das DBA greift und ich nur im Quellenland (Staat, in dem die Einkünfte erzielt werden), und nicht in Ansässigkeitsland (Wohnsitzland), auch noch Steuern zahle?

Das DBA ist ein bilaterales Abkommen zwischen 2 Ländern. Um nun nur auf in der „ausländischen Firma“ erzielten Einkünfte Steuern zu zahlen, muss man sich im Katalog des Abkommens wiederfinden - d.h. die Tätigkeit der Firma oder der natürlichen Person. Sehr viele Dienstleistungen und Handelsarten fallen darunter bzw. sind von der doppelten Besteuerung befreit.

Deutschland bspw. hat mit über 100 Ländern DBA weltweit. Dann könnte ich doch gleich eine Firma in Dubai gründen und 0% Steuern zahlen?

Ja, das ist auch möglich – jedoch in der Praxis sehr schwer umsetzbar. Es muss ein echter Geschäftsbetrieb in dem jeweiligen Staat fernab der Heimat stattfinden, wie alle Geschäftsführer Meetings und Entscheidungen, Büro, etc.
So schreibt es der Gesetzgeber vor. Ist dies nicht der Fall so wird die „Auslandsfirma“ nur als Betriebsstätte gesehen und das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland.
Daher ist es um ein Vielfaches einfacher eine ebenfalls in der EU ansässige Firma zu begründen, so dass diese auch nur im Gründungsland Steuern zahlt und nicht in Deutschland.
Zusätzlich erweckt eine EU Firma beim heimischen Finanzamt keinerlei Aufsehen – im Gegensatz zu einer Dubai Offshore Firma.

Was passiert wenn die „EU Firma“ nicht anerkannt wird? Kann ich Schwierigkeiten beim heimischen Finanzamt bekommen?

Der schlecht möglichste Fall der eintreten kann ist, das die Doppelbesteuerung anfällt – d.h. Ich zahle auf die Einkünfte nicht nur im Quellenstaat, sondern auch im Heimat- bzw. Wohnsitzland (im Beispiel Deutschland) zusätzlich Steuern.
Die Auslands-EU-Firma sollte dem Finanzamt im Wohnsitzland (DE) von Anfang an mitgeteilt werden. Ist dies der Fall sind keine Komplikationen mit der heimischen Finanzbehörde zu erwarten. Derartige EU-Firmengründungen sind Usus und finden tagtäglich zu 1000-fach statt. Bis dato hat eine Anerkennung beim heimischen Finanzamt bei all unseren Klienten erfolgreich geklappt.


Kann ich mir das vom heimischen Finanzamt bestätigen lassen dass, wenn ich meine Unternehmung in der EU ausserhalb meines Wohnsitzlandes plausibel begründe, keine Doppelbesteuerung anfällt und ich nur mit den niedrigen Steuersätzen im EU-Fernland versteuere?

Ja, das ist sogar möglich! Das wird auch häufiger genutzt als Du denkst. Da aber ein solcher Antrag sehr aufwändig und kostspielig ist, aufgrund dessen das die Stundensätze der Finanzamt Mitarbeiter zzgl. Gebühren übernommen werden müssen, empfiehlt sich dies erst aber einer gewissen Unternehmensgrösse. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Deloitte, PWC, EY und KPMG ist dies an der Tagesordnung.
Jedoch Achtung! Es handelt sich lediglich um eine Firmen Niederlassung in einem EU Land und keine Steuerkonstrukte. Werden ein paar Dinge beachtet, so steht einer Anerkennung auch ohne Antrag überhaupt gar nichts im Weg! Das Worst-Case-Szenario haben wir in der vorherigen Frage geklärt und ist harmloser als Du vielleicht vermutest – nämlich in 2 Ländern Steuern zahlen anstatt in nur einem – ohne Konsequenzen oder in irgendeiner Form beim Finanzamt gebrandmarkt zu sein. Bis dato hat eine Anerkennung beim heimischen Finanzamt bei all unseren Klienten ausnahmslos erfolgreich geklappt.






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Lohnt sich eine Firmengründung überhaupt?

Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Eine weitere Firma verursacht auch wieder Verwaltungskosten wie Büro, Buchhaltung, Personal, usw.

Vorab können wir sagen, dass es sich für deutsche, österreichische und Schweizer Firmen die sehr sehr kleine Gewinne machen, nicht lohnt eine EU Firma fernab der Heimat zusätzlich zu eröffnen. Mit einem Jahresgewinn von 1-3% ist davon abzuraten.
Jedoch willst Du Gewinne machen, keine unnötigen Sachen absetzen nur um Steuern zu sparen – sondern mit Deiner Firma in der Gewinnzone wachsen. Dann hält dieses Modell jeder Kostenvergleichsrechnung stand.
Büro, Buchhaltung und Personal ist in osteuropäischen Ländern sehr erschwinglich und fällt kaum ins Gewicht. Eine Steuer von nur 1% auf den Umsatz ist kaum zu schlagen.

Lohnt sich das nicht erst für mittlere und grössere Unternehmen?

Ganz im Gegenteil. Eine EU-Firmengründung als ausländische Betriebsstätte ist gerade für kleinere und mittlere Unternehmen besonders interessant. Wie Ihr bereits wisst wird auf den Umsatz bis 1,5 Mio EUR im Jahr besteuert – und das nur mit 1%. Genaue Details dazu in einem anderen Beitrag von uns.
Soviel zu 1-20 Mitarbeiter Firmen – jetzt aber der besondere Vorteil für Selbständige:
In Rumänien gilt einer der liberalsten Kleinunternehmerregelungen in der EU. Die Obergrenze liegt bei 60.000 EUR im Jahr und nicht wie in Deutschland bei 22.000 EUR – um von der Umsatzsteuer komplett befreit zu sein. D.h. Ihr könnt getrost über 5.000 EUR im Monat Umsatz erwirtschaften, zahlt keinerlei Umsatzsteuer und versteuert eure Firma Einnahmen mit nur 1%!

Comments

  • Ralf M.

    Veröffentlicht am 05 November, 2022 / Antworten

    Super Info!

  • Klaus Ablinger

    Veröffentlicht am 06 September, 2024 / Antworten

    Durch das Drucken von immer Geld seitens der Zentralbank holt sich der Staat durch noch (Ich betone noch) höhere Steuern gerade vom Mittelstand fast alles wieder zurück. Hinzu kommt noch die hohe Inflation. Dann wenigstens so gerine Steuern wie möglich zahlen - wenns sein muss im Ausland! Die Volksverarsche mache ich nicht mehr mit.

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