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Wird eine EU Firma
(bspw. In Rumänien) vom heimischen Finanzamt in DE, AT
und CH immer anerkannt?
Anerkennung ist
ein dehnbarer Begriff. Es ist völlig legitim und legal
eine Firmen-Niederlassung in einem europäischen Land zu
eröffnen und zu führen – aufgrund der
Niederlassungsfreiheit in der EU. Derartige
Firmen-Eröffnungen finden tagtäglich zu tausendfach
durch kleine, mittelständische und grosse Unternehmen
statt. Entscheidend ist die Anerkennung des
Doppelbesteuerungsabkommens bzw. Vermeidung der
Doppelbesteuerung in den beiden Ländern.
Was muss ich tun, damit das DBA greift und ich
nur im Quellenland (Staat, in dem die Einkünfte erzielt
werden), und nicht in Ansässigkeitsland (Wohnsitzland),
auch noch Steuern zahle?
Das DBA ist
ein bilaterales Abkommen zwischen 2 Ländern. Um nun nur
auf in der „ausländischen Firma“ erzielten Einkünfte
Steuern zu zahlen, muss man sich im Katalog des
Abkommens wiederfinden - d.h. die Tätigkeit der Firma
oder der natürlichen Person. Sehr viele
Dienstleistungen und Handelsarten fallen darunter bzw.
sind von der doppelten Besteuerung befreit.
Deutschland bspw. hat mit über 100 Ländern DBA
weltweit. Dann könnte ich doch gleich eine Firma in
Dubai gründen und 0% Steuern zahlen?
Ja, das ist auch möglich – jedoch in der Praxis sehr
schwer umsetzbar. Es muss ein echter Geschäftsbetrieb
in dem jeweiligen Staat fernab der Heimat stattfinden,
wie alle Geschäftsführer Meetings und Entscheidungen,
Büro, etc.
So schreibt es der Gesetzgeber vor. Ist dies
nicht der Fall so wird die „Auslandsfirma“ nur als
Betriebsstätte gesehen und das Besteuerungsrecht liegt
in Deutschland.
Daher ist es um ein Vielfaches
einfacher eine ebenfalls in der EU ansässige Firma zu
begründen, so dass diese auch nur im Gründungsland
Steuern zahlt und nicht in Deutschland.
Zusätzlich
erweckt eine EU Firma beim heimischen Finanzamt
keinerlei Aufsehen – im Gegensatz zu einer Dubai
Offshore Firma.
Was passiert wenn die
„EU Firma“ nicht anerkannt wird? Kann ich
Schwierigkeiten beim heimischen Finanzamt bekommen?
Der schlecht möglichste Fall der eintreten kann
ist, das die Doppelbesteuerung anfällt – d.h. Ich zahle
auf die Einkünfte nicht nur im Quellenstaat, sondern
auch im Heimat- bzw. Wohnsitzland (im Beispiel
Deutschland) zusätzlich Steuern.
Die Auslands-EU-Firma sollte
dem Finanzamt im Wohnsitzland (DE) von Anfang an
mitgeteilt werden. Ist dies der Fall sind keine
Komplikationen mit der heimischen Finanzbehörde zu
erwarten. Derartige EU-Firmengründungen sind Usus und
finden tagtäglich zu 1000-fach statt. Bis dato hat eine
Anerkennung beim heimischen Finanzamt bei all unseren
Klienten erfolgreich geklappt.
Kann
ich mir das vom heimischen Finanzamt bestätigen lassen
dass, wenn ich meine Unternehmung in der EU ausserhalb
meines Wohnsitzlandes plausibel begründe, keine
Doppelbesteuerung anfällt und ich nur mit den niedrigen
Steuersätzen im EU-Fernland versteuere?
Ja, das ist sogar möglich! Das wird auch häufiger
genutzt als Du denkst. Da aber ein solcher Antrag sehr
aufwändig und kostspielig ist, aufgrund dessen das die
Stundensätze der Finanzamt Mitarbeiter zzgl. Gebühren
übernommen werden müssen, empfiehlt sich dies erst aber
einer gewissen Unternehmensgrösse. Bei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Deloitte, PWC, EY
und KPMG ist dies an der Tagesordnung.
Jedoch
Achtung! Es handelt sich lediglich um eine Firmen
Niederlassung in einem EU Land und keine
Steuerkonstrukte. Werden ein paar Dinge beachtet, so
steht einer Anerkennung auch ohne Antrag überhaupt gar
nichts im Weg! Das Worst-Case-Szenario haben wir in der
vorherigen Frage geklärt und ist harmloser als Du
vielleicht vermutest – nämlich in 2 Ländern Steuern
zahlen anstatt in nur einem – ohne Konsequenzen oder in
irgendeiner Form beim Finanzamt gebrandmarkt zu sein.
Bis dato hat eine Anerkennung beim heimischen Finanzamt
bei all unseren Klienten ausnahmslos erfolgreich
geklappt.
Lohnt sich der ganze
Aufwand überhaupt? Eine weitere Firma verursacht auch
wieder Verwaltungskosten wie Büro, Buchhaltung,
Personal, usw.
Vorab können wir sagen,
dass es sich für deutsche, österreichische und
Schweizer Firmen die sehr sehr kleine Gewinne machen,
nicht lohnt eine EU Firma fernab der Heimat zusätzlich
zu eröffnen. Mit einem Jahresgewinn von 1-3% ist davon
abzuraten.
Jedoch
willst Du Gewinne machen, keine unnötigen Sachen
absetzen nur um Steuern zu sparen – sondern mit Deiner
Firma in der Gewinnzone wachsen. Dann hält dieses
Modell jeder Kostenvergleichsrechnung stand.
Büro,
Buchhaltung und Personal ist in osteuropäischen Ländern
sehr erschwinglich und fällt kaum ins Gewicht. Eine
Steuer von nur 1% auf den Umsatz ist kaum zu schlagen.
Lohnt sich das nicht erst für mittlere und
grössere Unternehmen?
Ganz im
Gegenteil. Eine EU-Firmengründung als ausländische
Betriebsstätte ist gerade für kleinere und mittlere
Unternehmen besonders interessant. Wie Ihr bereits
wisst wird auf den Umsatz bis 1,5 Mio EUR im Jahr
besteuert – und das nur mit 1%. Genaue Details dazu in
einem anderen Beitrag von uns.
Soviel zu 1-20 Mitarbeiter Firmen – jetzt aber der
besondere Vorteil für Selbständige:
In Rumänien
gilt einer der liberalsten Kleinunternehmerregelungen
in der EU. Die Obergrenze liegt bei 60.000 EUR im Jahr
und nicht wie in Deutschland bei 22.000 EUR – um von
der Umsatzsteuer komplett befreit zu sein. D.h. Ihr
könnt getrost über 5.000 EUR im Monat Umsatz
erwirtschaften, zahlt keinerlei Umsatzsteuer und
versteuert eure Firma Einnahmen mit nur 1%!
Ralf M.
Veröffentlicht am 05 November, 2022 / Antworten
Super Info!
Klaus Ablinger
Veröffentlicht am 06 September, 2024 / Antworten
Durch das Drucken von immer Geld seitens der Zentralbank holt sich der Staat durch noch (Ich betone noch) höhere Steuern gerade vom Mittelstand fast alles wieder zurück. Hinzu kommt noch die hohe Inflation. Dann wenigstens so gerine Steuern wie möglich zahlen - wenns sein muss im Ausland! Die Volksverarsche mache ich nicht mehr mit.