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In diesem Video wollen wir die 5 grössten Fehler durchgehen, die bei der Gründung einer Firma in der Schweiz, gerade bei Ausländern anfallen können.
Laut internationaler Statistik ist das Land Schweiz das viertreichste Land der Welt. Das kommt nicht von ungefähr, denn aufgrund von niedriger Steuergestaltung, haben sich eine Vielzahl von Grosskonzernen dort niedergelassen – die ordentlich die Staatskassen füllen.
Welche Steuern nun genau anfallen, wird in unzähligen Videos und Webseiten bereits geklärt. Vorab können wir sagen, dass die realen Steuern, auf Firmen und privater Ebene bei Gewinnausschüttung oftmals gar nicht so niedrig sind, wie gedacht.
Für die Gründung eine Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG bedarf es als Gesellschafter immer einen „Schweizer“ bzw. in der Schweiz wohnhafte Person. Ist der eigene Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gilt es einen „Schweizer“ zu kennen oder einen Treuhänder einzusetzen, die bereit sind Anteilseigner Ihrer Firma zu werden.
Achtung! Aus langjähriger Erfahrung: Ein Treuhänder veranschlagt Kosten von mindestens 5.000 CHF pro Jahr, sowie hat dieser die fast volle Kontrolle über Ihr Unternehmen. Wir haben zig Fälle erlebt, bei denen der Treuhänder die Firma ohne Zustimmung einfach geschlossen hat, aufgrund von Unstimmigkeiten.
Wer sich mit der Schweiz beschäftigt hat und dessen Möglichkeiten der „niedrigen Besteuerung“, der hat auch bestimmt schon Mal vom Kanton Zug gehört. Einer der günstigsten Kantone in der Schweiz in puncto Steuern. Wenn schon denn schon. Im Ausland oder sogar in Zürich leben und seine Firma in Zug domizilieren!?
Was Jahrzehnte lang gut ging, ist jetzt oft ein Dorn im Auge. Tausende Briefkastenfirmen ohne Substanz wurden über Jahre immer vom Schweizer Staat aus geduldet. Damit ist jetzt Schluss und es droht eine Nachzahlung der Steuern über Jahre zurück gerechnet.
Die Zeiten sind längst vorbei, in der man einfach so eine Firma in der Schweiz gründet, von niedrigeren Steuern als in Deutschland oder Österreich profitiert und aufgrund des Bankengeheimnis, niemand etwas mitbekommt.
Ohne Aufbau von Substanz (eigener Bürostandort und Anstellung von Mitarbeitern) droht die doppelte Besteuerung in beiden Ländern. (Schweiz und Heimatland)
Ja es gibt niedrige Steuern in der Schweiz. Aufgrund der unterschiedlichen Kantone in der Schweiz auch gravierende steuerliche Unterschiede. Im Kanton Zug liegt die Körperschaftssteuer gerade einmal bei 11.85% auf den Gewinn.
euer wird aus bei Gewinnausschüttung. Es fallen 35% Steuern für Ausländer an auf den Betrag des auszuschüttenden Gewinns, die sogenannte Quellensteuer oder auch Verrechnungssteuer genannt. Hinzu kommt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer. Nur 15% der Quellensteuer kann ich mir in Deutschland anrechnen lassen, d.h. es werden 10% Abgeltungsteuer zuzüglich fällig.
Auch für in der Schweiz wohnhafte Personen muss der Gewinn mit der persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die wenigsten Einwohner wollen bspw. auch gleichzeitig im Kanton Zug wohnhaft sein. Ausser Industrie, der Zuger See und sehr viel Ruhe ist dort nicht viel geboten. Daher liegt der Wohnsitz Zürich mit 30 Min Entfernung sehr nahe. Der Gewinn wird in Zürich mit bis zu 35% progressiv als Höchstsatz versteuert.
Die Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung, Firmendomizil und verwaltungsnahe Betriebskosten der Firma liegen im internationalen Vergleich im ganz oberen Bereich. Es werden ganz schnell 5-15.000 Schweizer Franken pro Jahr fällig. Hinzu kommt ein etwaiger Treuhänder ab 5.000 SFr. jährlich. Mitarbeiter sind ab 4- 5.000 Sfr. als Einstiegsgehalt zu haben.
Wer nicht mindestens einen Jahresumsatz von 3-5 Millionen EUR in seiner Firma verbuchen kann, für den ist das Land Schweiz als ausländischer Unternehmer oder Selbständiger schlechtweg zu teuer in allen Bereichen. Als Multimillionär lassen sich alle Vorteile vollends ausschöpfen und entsprechende Ausgaben fallen kaum ins Gewicht.
Wer noch nicht den Multi Millionärs-Status erreicht oder auf dem Weg dahin ist, für den haben wir eine beachtliche Alternative.
Hatten wir nicht am Anfang von einer Alternative gesprochen – mit angeblicher Steuerbelastung von nur 1%. Vollkommen richtig. Wir gratulieren Dir, dass Du es bis zu diesem Teil des Artikels geschafft hast.
Für alle Unternehmer und Selbständigen, die auf der Suche nach einer Möglichkeit sind Steuern zu sparen bieten wir von GO EU eine Lösung, die vom heimischen Finanzamt voll anerkannt wird und keinerlei Wohnsitzverlagerung benötigt. Das ist unser 1% Steuermodell!
Mit dem 1% Steuermodell zahlst du nur 1% Steuern bis 1,5 Million Euro Jahresumsatz und bist bei einem Umsatz von bis zu 60.000€ im Jahr außerdem sogar noch Umsatzsteuerbefreit.
Dazu das ganze innerhalb der EU, ohne dubiose Graubereiche, windiger Offshore Konstrukte oder die Verlagerung deines Wohnsitzes. Dieses Modell wird vom heimischen Finanzamt, also in Deutschland Österreich oder der Schweiz voll anerkannt und du kannst dir diese Anerkennung sogar im Vorfeld bestätigen lassen!
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Clemens Mittelstädt
Veröffentlicht am 20 April, 2024 / Antworten
Ich war kurz davor in der Schweiz eine Firma zu gründen. Das klingt jetzt vielleicht nach bisschen viel Lob, gut die Betreiber haben gefragt ob ich hier kommentieren könnte... Jedoch habe ich mich vor Schweiz zum Glück nochmal bewahren können und bin bis jetzt sehr zufrieden mit meiner rumänsichen Firma. Danke an das Team!
Ulrike Glas
Veröffentlicht am 24 April, 2024 / Antworten
Ich kann mit Schweizerdeutsch nichs anfangen. In der Schweiz sind die Nebenkosten und Lebenshaltungskosten so hoch - für dein kleinen Selbständigen lohnt es sich wirklich nicht. Die Steuern sind enorm hoch!
Karl Heinz
Veröffentlicht am 21 Mai, 2024 / Antworten
Ich habe es selbst erlebt! Die Schweiz lohnt sich überhaupt nicht. Mit Kindern 2.000 Franken im Monat für einen Kindergartenplatz! Gibt es keine Probleme wenn ich DE lebe und ich will eine Firma in Rumänien oder Bulgarien gründen?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 21 Mai, 2024 / Antworten
Eine Firmengründung innerhalb der EU ist ein gewöhnlicher Vorgang und findet tagtäglich zu hauf statt - ebenso in der Form, dass der Lebensmittelpunkt und Wohnort des Gründers nicht im Gründungsland liegt - sondern im Heimatland. Eine Gründung stellt kein Problem dar. In Punkto steuerlicher Anerkennung seitens des heimischen Finanzamts ist zu erwähnen, dass das Ganze auf dem Doppelbesteuerungsabkommen beruht. Werden dessen Richtlinien eingehalten so ist eine Anerkennung gewährleistet. Diese Vorgehensweise wird von hundert tausenden Unternehmen genauso umgesetzt. Ein gewöhnlicher Vorgang und kein Graubereich.
Felix Gärtner
Veröffentlicht am 22 Juni, 2024 / Antworten
Ich habe Interesse an einer Firmengründung. Seit Ihr telefonisch erreichbar?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 22 Juni, 2024 / Antworten
Wir sind täglich werktags zu regulären Bürozeiten telefonisch erreichbar. Wir freuen uns immer wenn jemand direkt anruft. Ein Erstgespräch inkl. Beratung ist stets kostenfrei.
Ali Kader
Veröffentlicht am 23 Juni, 2024 / Antworten
Schweizalbaner haben sich in Zurich ausgebreitet und viel anderes Gesindel. Nein Danke!
Sigma Holding
Veröffentlicht am 14 September, 2024 / Antworten
Und jetzt eine Alternative anbieten?! Ist das der Königsweg? Hat jemand Erfahrung in Rumänien oder BG mit Firma?
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