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"Kleingewerbe" und "Nebengewerbe" sind Begriffe, die im deutschen Wirtschaftsrecht verwendet werden, um verschiedene Arten von gewerblichen Tätigkeiten zu beschreiben.
- Ein Kleingewerbe bezieht sich auf eine kleine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. Es ist oft eine Einzelperson, die eine geringfügige wirtschaftliche Tätigkeit ausführt.
- Der Umsatz ist begrenzt. Nach deutschem Recht liegt die Umsatzgrenze für Kleingewerbetreibende bei 22.000 Euro pro Jahr (Stand 2022).
- Es ist keine spezielle Ausbildung erforderlich, um ein Kleingewerbe zu betreiben.
- Kleingewerbetreibende müssen keine Gewerbesteuer zahlen, aber sie müssen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer abführen, wenn sie die entsprechenden Umsatzgrenzen überschreiten.
- Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung (z.B. einem festen Job) ausgeübt wird.
- Es kann sowohl als Kleingewerbe als auch als vollwertiges Gewerbe betrieben werden.
- Ein Nebengewerbe kann steuerliche Vorteile haben, da man beispielsweise Verluste aus dem Nebengewerbe mit Einkünften aus der Hauptbeschäftigung verrechnen kann.
Kleinunternehmer, Nebengewerbe, Nebenberuflich und Kleingewerbe? All dies sind Schlagworte die einer "kleinen Selbständigkeit" nachgesagt werden.
Was ist nun der Hauptunterschied? Es bezeichnet stets das Gleiche! Der Unterschied liegt darin, dass ein Nebengewerbe ein Kleinunternehmen oder auch darüber hinaus dem Kleinunternehmer Status betrieben werden kann.
Ein Kleingewerbe ist eine Möglichkeit für Einzelpersonen, eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, ohne ein größeres Unternehmen zu gründen. Hier sind einige wichtige Punkte, die du über ein Kleingewerbe wissen solltest:
Umsatzgrenze: In Deutschland liegt die Umsatzgrenze für Kleingewerbetreibende bei 22.000 Euro pro Jahr (Stand 2022). Solange der Umsatz diese Grenze nicht überschreitet, kann das Kleingewerbe betrieben werden.
Gewerbesteuer: Kleingewerbetreibende müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer wird von Unternehmen erhoben, die über einen bestimmten Umsatzschwellenwert hinausgehen.
Einkommensteuer: Die Einkünfte aus einem Kleingewerbe müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei gilt der Gewinn (Einnahmen abzüglich der Ausgaben) als zu versteuerndes Einkommen.
Anmeldung und Gewerbeanmeldung: Bevor du ein Kleingewerbe betreibst, musst du es beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist in der Regel der örtliche Stadt- oder Landkreisverwaltung.
Berufsständische Zulassungen: In einigen Berufsfeldern (z.B. Handwerksberufe) sind berufsständische Zulassungen erforderlich, auch für Kleingewerbetreibende.
Rechtsform: Kleingewerbetreibende können in der Regel als Einzelunternehmer arbeiten, was bedeutet, dass sie persönlich für alle Verbindlichkeiten haften. Eine andere Rechtsform wie die GmbH ist für Kleingewerbetreibende nicht vorgesehen.
Buchführung und Aufzeichnungen: Auch wenn kein formeller Jahresabschluss notwendig ist, müssen Kleingewerbetreibende den Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben behalten, um ihre Steuererklärungen korrekt ausfüllen zu können.
Versicherungen: Es ist ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensfälle abzusichern.
Möglicher Übergang zum Vollgewerbe: Wenn der Umsatz des Kleingewerbes die Grenze von 22.000 Euro übersteigt, muss es in ein Vollgewerbe umgewandelt werden, was zusätzliche rechtliche und steuerliche Verpflichtungen mit sich bringt.
Wird die Schwelle bzw. der Jahresumsatz von 22.000 EUR Kleinunternehmer Status überschritten ist man ganz schnell bei einer Steuerbelastung von 40-50% in Summe.
In beiden Ländern (DE und AT) gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und bürokratischen Hürden, die zu bewältigen sind, um ein Gewerbe zu gründen. Dies kann Zeit und Energie kosten. Es müssen verschiedene Anmeldungen, Genehmigungen und eventuell Mitgliedschaften in Handelskammern oder anderen Organisationen beantragt werden.
Der bürokratische Aufwand kann ein bedeutender Nachteil für deutsche Unternehmen sein. Hier sind einige spezifische Punkte, die diesen Nachteil verdeutlichen:
Gründungsformalitäten:
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland erfordert die Einhaltung einer Vielzahl von formalen Anforderungen.
Dazu gehören die Registrierung im Handelsregister, die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Auswahl der richtigen Rechtsform.
1. Arbeitsrechtliche Vorschriften:
Deutschland hat strenge arbeitsrechtliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften zur Arbeitszeit, zum Kündigungsschutz und zum Mindestlohn.
2. Datenschutz und Compliance:
Unternehmen müssen sich an strenge Datenschutzregelungen halten, insbesondere seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union.
Dies erfordert oft zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz von personenbezogenen Daten.
3. Gewerbeerlaubnis und Lizenzen:
Je nach Art des Geschäfts können zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sein, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Baugewerbe oder in der Gastronomie.
Sowohl Deutschland als auch Österreich haben komplexe Steuersysteme. Gewerbetreibende müssen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und eventuell auch Gewerbesteuer bezahlen. Es ist wichtig, sich gut über die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten zu informieren, um eventuelle Stolperfallen zu vermeiden.
Die steuerliche Abgabenlast auf Löhne, Gehälter und Einkommenssteuern in Deutschlandu und Österreich ist im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch. Steuern und Abgaben belasten die Einkommen so stark wie in fast keinem anderen Industrieland.
Einkommensteuern und Sozialabgaben machen einen im internationalen Vergleich hohen Prozentsatz in DE und AT aus. Das hat eine Auswertung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergeben.
Als Gewerbetreibender haftet man persönlich für Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Dies bedeutet, dass persönliches Vermögen im Falle von Geschäftsproblemen oder Schulden in Gefahr sein könnte. Insbesondere bei bestimmten Rechtsformen (wie dem Einzelunternehmen) ist die Haftung unbeschränkt.
Das Abmahnrisiko für Gewerbetreibende bezieht sich auf die Gefahr, rechtlich belangt zu werden, wenn man gegen Gesetze, Vorschriften oder andere rechtliche Bestimmungen verstößt. Abmahnungen können sowohl von Wettbewerbern als auch von Verbraucherschutzorganisationen oder anderen Interessenvertretern ausgesprochen werden.
Das Betreiben eines Unternehmens ist mit finanziellen Risiken verbunden. Der Erfolg des Unternehmens kann stark von externen Faktoren beeinflusst werden, wie etwa der wirtschaftlichen Lage, Marktbedingungen oder technologischen Entwicklungen.
"Wie soll man denn gegen all diese Hürden ankommen, hält man sich an alle Vorgaben und entrichtet all seine Steuern in Deutschland?"
Hatten wir nicht am Anfang von einer Alternative gesprochen – mit angeblicher Steuerbelastung von nur 1%. Vollkommen richtig. Wir gratulieren Dir, dass Du es bis zu diesem Teil des Artikels geschafft hast.
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Fabian Stratmann
Veröffentlicht am 14 November, 2023 / Antworten
Die 22.000 EUR Kleinunternehmerregelgung ist ein Witz. In der heutigen Zeit ist die Umsatzgrösse über das Jahr gesehen nichts. Sogar wenn ich 50% Gewinnspanne habe, kann kein Mensch von 11.000 EUR im Jahr leben. Die Höhe muss dringend angepasst werden.
Tobias
Veröffentlicht am 12 November, 2023 / Antworten
In Rumänien sind es 60.000 Euro Freigrenze um Umsatzsteuerbefreit zu sein. Sind 5tsd mtl. gar nicht schlecht eigentlich.
Olaf Kellermann
Veröffentlicht am 13 November, 2023 / Antworten
Hier wird Rumänien als der heilige Gral anngepriesen. 1% Steuern auf den Umsatz schön und gut, aber bleibt das so.
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 13 November, 2023 / Antworten
In Rumänien wurde vor Kurzem ein neues Steuergesetz eingeführt, der die 1-3% Besteuerung über lange Zeit erneut bestätigt.
Ernsti
Veröffentlicht am 14 November, 2023 / Antworten
Wie kann ich euch erreichen? Macht Ihr auch die Steuerberatung, wenn man in Rumänien eine Firma gründen möchte?
Thomas Hofmann
Veröffentlicht am 14 November, 2023 / Antworten
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Julius P.
Veröffentlicht am 14 September, 2024 / Antworten
Ich bin auch einer Firma in Rumänien interessiert. Deuschland ist auf dem absteigenden Ast. Wer noch gründet hat gleich verloren.
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